Fachanwalt Arbeitsrecht Gerald Beckemeyer

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Sie suchen einen Anwalt mit Schwerpunkt im Arbeitsrecht? Haben Sie eine Kündigung oder Abmahnung erhalten und möchten dagegen vorgehen? Möchten Sie Ihren Arbeitsvertrag vor der Unterzeichnung prüfen lassen? Wurden Sie an Ihrem Arbeitsplatz belästigt oder ungerecht behandelt und suchen rechtlichen Rat?

Wenden Sie sich an Fachanwalt Gerald Beckemeyer. Er kümmert sich schnell und engagiert um Ihren Fall und berät sie kompetent. Mehr zum Fachanwalt Beckemeyer.

"Bei einer Kündigung keine Zeit verstreichen lassen,
es ist nicht nur die 3-wöchige Klagefrist einzuhalten."
Mehr zum Thema Fristen
Wir übernehmen die Rechtsvertretung und Beratung in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten:

Arbeitnehmer

  • Abwehr von Abmahnungen und Kündigungen
  • Prüfung von Verträgen, u.a. Arbeitsverträge, Aufhebungsverträge, Abwicklungsverträge, Abfindungsverträge
  • Prüfung, Bewertung und Verbesserung von Arbeitszeugnissen
  • Beratung bei verschiedenen arbeitsrechtlichen Sachverhalten: Kündigungsschutz, Befristung, betriebliche Altersversorgung, Urlaubsfragen, Teilzeitansprüche

Arbeitgeber

  • Prüfung und Gestaltung von Verträgen, u.a. Arbeitsverträge, Aufhebungsverträge, Abwicklungsverträge, Abfindungsverträge
  • Vertretung bei Kündigungsschutzprozessen in allen Instanzen
  • Abwehr von Lohn- und Gehaltsforderungen
  • Rechtliche Beratung bei betrieblichen Restrukturierungen
  • Vorbereitung der Beendigung von Arbeitsverhältnissen (Kündigung, Aufhebungsvertrag)

Betriebs- und Personalräte

  • Durchsetzung von Beteiligungsrechten
  • Begleitung bei Betriebsvereinbarungen
  • Vertretung im Einigungsstellenverfahren
  • Vertretung im Beschlussverfahren
  • Eingruppierung und sonstige Ansprüche aus Tarifverträgen
  • Beratung bei Interessenausgleich und Sozialplan

Rechtsanwalt Gerald Beckemeyer - Fachanwalt für Arbeitsrecht

Ihr Partner in der Kanzlei adveco Rechtsanwälte in Ibbenbüren. Als ehemaliger Justitiar in der Industrie und Dienstleistungsbranche kenne ich die betrieblichen Abläufe gut und kann diese Kenntnisse bei der anwaltlichen Interessenvertretung einbringen. Ich nehme - gemeinsam mit Ihnen - Ihre Rechte gegenüber Ihrem Arbeitgeber, Behörden und Gerichten wahr.

Wir haben den Anspruch an höchste juristische Qualität! Unsere Arbeitsabläufe standardisiert und effektiv, das spart Zeit und Geld. Wir arbeiten mit einer digitalen Mandantenakte und erfüllen auch damit unseren Anspruch an professioneller Arbeit.

Ich bin für Sie persönlich erreichbar.
Arbeitsrecht Beckemeyer

Rechtsanwalt Gerald Beckemeyer

  • Jurastudium in Osnabrück
  • Zulassung zur Rechtsanwaltschaft 1999
  • Syndikusanwalt Unternehmensgruppe Metall- und Kunststoffindustrie, 1.200 Mitarbeiter
  • ppa. Syndikusanwalt Privatklinik, 1.500 Mitarbeiter.
  • Lehrbeauftragter Wirtschafts- und Sozialwissenschaften Hochschule Osnabrück, University of Applied Sciences
  • Mitglied Arbeitskreis Personal- und Organisationsentwicklung IHK Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bad Bentheim
  • Institutioneller Nutzer - Zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer
  • Freiberuflicher Rechtsanwalt seit 2009
  • Fachanwalt für Verkehrsrecht
  • Mitglied VdVKA - Verband Deutscher VerkehrsrechtsAnwälte e.V.
  • Fachanwalt für Arbeitsrecht
  • Mitglied VDAA – Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e.V.
Mitgliedschaften:
Verband Deutscher VerkehrsrechtsAnwälte e.V. Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e.V.
Wir vertreten Sie bundesweit mit Schwerpunkten in Münster - Osnabrück - Rheine - Emsland
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Zum Thema Fristen

Nur wenige Tage bei Zurückweisung einer Kündigung.

Klagefrist 3 Wochen: Bei einer Kündigung keine Zeit verstreichen lassen, es ist nicht nur die 3-wöchige Klagefrist (§ 4 KSchG) einzuhalten, sondern es kommt auch die Zurückweisung (§ 174 BGB) einer Kündigung in Betracht. Dies muss unverzüglich, also innerhalb weniger Tage, nach Zustellung der Kündigung erfolgen.

Frist verpasst? Wird die Frist verpasst, kann ein Antrag auf nachträgliche Zulassung der Klage gestellt werden, wenn Sie aus besonderen Gründen nicht in der Lage waren, die Frist einzuhalten. Da dies innerhalb von 2 Wochen ab Aufhebung dieser besonderen Gründe, die zur Fristversäumung geführt haben, geschehen muss, ist besondere Eile geboten.

Rufen Sie uns an oder fragen Sie uns über das Kontaktformular an.

Sie erhalten eine erste Beratung, bei Küdigung, Abmahnung oder anderen arbeitsrechtlichen Themen.
Unsere Telefonnummer:
05451-563 96 88
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Geschäftsanschrift:
Kanzlei
adveco Rechtsanwälte
Rechtsanwalt Beckemeyer
Gutenbergstraße 9
49479 Ibbenbüren

arbeitsrecht@ra-beckemeyer.de
www.ra-beckemeyer.de

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